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AGB

AGB 2024

von

Wolfgang Berner / Art of Light Photography

An der Hermannsleite 4

85072 Eichstätt

Telefon: 017644531164
E-Mail: art_of_light@gmx.de

Internet: www.art-of-light-photography.de

 

I. Geltungsbereich, Allgemeines und Definitionen

  1. Für sämtliche Verträge von Wolfgang Berner / Art of Light Photography (im Folgenden Auftragnehmer genannt) gelten die nachfolgenden Bestimmungen (AGB), es sei denn, innerhalb von Angeboten, den Verträgen oder sonstigen benannten Ausnahmen wird mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) etwas Abweichendes vereinbart. In diesem Fall gelten die getroffenen abweichenden Absprachen. Sollte eine Regelung des Vertrages von diesen AGB abweichen, so geht die Regelung des Vertrags der Regelung der AGB vor. Die AGB haben lediglich klarstellenden und regelnden Charakter, sofern der Vertrag selbst keine oder nur eine unklare Regelung hierzu trifft.

  2. Nachfolgend sollen folgende Definitionen gelten:

a) Foto(s): Bildaufnahmen (auch Videoaufnahmen) unabhängig von Speichermedium oder Speicherform; dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für Negative und für Positive, (unabhängig davon, ob als Ausdruck oder digital, ob als Einzelaufnahme; Sequenz oder Sammlung gefertigt).

b) „Fotoshooting“: Durchführung der vertrags- oder absprachegemäßen Leistung des Auftragnehmers.

 

II. Durchführung der vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer

  1. Maßgeblich für die vertragliche Leistung ist der geschlossene Vertrag. Verringerungen der vertraglichen Leistungen sind nur dann bindend, wenn diese mindestens in Textform (also auch per E-Mail) übereinstimmend vereinbart werden. Erweiterungen der vertraglichen Leistungen können einvernehmlich, und zwar unabhängig von dem zuvor benannten Formerfordernis bis zur Beendigung der vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer vereinbart werden. Auch eine Terminreservierung, die von beiden Seiten unterschrieben wurde, wird als gebuchter Termin angesehen. Bei Fotoshootings ist der Termin auch bindend, wenn dieser nur per E-Mail, WhatsApp etc. vom Auftraggeber bestätigt wurde.  

  2. Informationen, die bei vernünftiger Betrachtung für die Durchführung der vertraglichen Leistung des Auftraggebers erforderlich sind, schuldet der Auftraggeber so rechtzeitig, dass der Auftragnehmer die vertragliche Leistung ohne Verzögerung und ohne nicht vereinbarten Aufwand durchführen kann.

  3. Der Auftragnehmer stellt, sofern vereinbart eine Fotobox (Photobooth o.ä.) zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass diese bestimmungsgemäß genutzt wird. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch auch durch Dritte.

  4. Die Gestaltung der Fotografien obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann hierzu ausdrückliche Weisungen geben, die jedoch erst durch Bestätigung des Auftragnehmers bindend werden. Gestalterische Abweichungen von den nicht vereinbarten Vorstellungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel der Vertragsleistung des Auftraggebers dar.  Nachträglich vereinbarte gestalterische Veränderungen verursachen einen zusätzlichen Vergütungsanspruch des Auftragnehmers. Kleine Retuschearbeiten z. B. einen kleinen Pickel entfernen sind im Preis inbegriffen. Größere Retuschearbeiten fallen in den Bereich „Beautyretusche“ und werden vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

  5. Sämtliche Arbeiten des Auftragnehmers erfolgen in dessen persönlichen Stil und nach dessen eigenem Ermessen (soweit nicht anders vereinbart). Dies ist dem künstlerischen Gestaltungsspielraum geschuldet. Dies bezieht sich beispielsweise auf die generelle Auswahl der Bilder und Motive, die Bildbearbeitung, die Auswahl der Bilder für eine Diashow sowie deren Musiktitel.

  6. Sofern ein Fotobuch Bestandteil der vertraglichen Leistungen ist, erfolgt die Auswahl der diesbezüglichen Bilder durch den Auftragnehmer. Die Druckfreigabe des Fotobuchs erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält einmalig im Rahmen einer Revision die Möglichkeit einzelne Bilder auszutauschen. Zusätzliche Revisionen werden pauschal mit 50 Euro in Rechnung gestellt.

  7. Das Bildmaterial wird dem Auftragnehmer in bearbeitetem Zustand, hochauflösend im JPG Format, zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) besteht nicht.

  8. Der Auftragnehmer schuldet die Übergabe der Fotos innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Fototermin, es sei denn, es handelt sich um Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) mit besonderem Aufwand; in diesem Fall wird ein Übergabetermin gesondert vereinbart.

  9. Der Auftragnehmer schuldet keine Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

  10. Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, die digitalen Bilddateien als Nachweis seiner Urheberschaft aufzubewahren.

 

III. Urheberrecht

  1. Urheber sämtlicher im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses gefertigten Fotografien ist der Auftragnehmer. Seine Rechte bestimmen sich nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).

  2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das von dem Auftragnehmer gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist.

 

IV. Einfaches Nutzungsrecht / Weitergehende Nutzungsrechte

  1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungen erhält der Auftraggeber an den gefertigten Fotografien ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, welche ausschließlich zur privaten Nutzung berechtigt. Eine gewerbliche Nutzung, gleich welcher Art ist, vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nicht gestattet.

  2. Weitergehende Nutzungsrechte wie z. B. die Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Fotos im Sinne des § 60 UrhG bestehen nur dann für den Auftraggeber, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Gleiches gilt für jede andere Veränderung, Weiterbearbeitung oder Druck der gefertigten Fotografien. Es ist ebenso nicht gestattet ein vorhandenes Wasserzeichen zu entfernen.

Gleiches gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte (z. B. andere Dienstleister wie Stylisten, DJs, Dekorateure, Locationberteiber, Hochzeitsplaner etc.)

  1. Diese Übertragung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftragnehmer.

  2. Bei einer Veröffentlichung im Internet (Social Media etc.) ist der Fotograf namentlich zu nennen.

 

V. Honorar und Auslagen

  1. Die Vergütung des Auftragnehmers wird als Stundensatz oder in Form einer Pauschalen vereinbart. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. (Gesamtpreise).

  2. Von der vereinbarten Vergütung nicht umfasst sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistung notwendigen Auslagen des Auftragnehmers, wie z. B. Reise-, oder Übernachtungskosten. Diese sind von dem Auftraggeber in angemessener Höhe zusätzlich zu tragen. Fotoshootings bis in die Abendstunden oder mit Beginn im Vormittagsbereich machen regelmäßig Übernachtungen in der Nähe des Fotoshootings erforderlich. Der Auftraggeber kann hierzu entweder eine Übernachtungsmöglichkeit stellen oder alternativ die entstehenden Kosten übernehmen.

  3. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils vom Geschäftssitz des Auftragnehmers. Reisen bis 25 km einfache Strecke um den Geschäftssitz des Auftragnehmers werden mangels anderweitiger Vereinbarung nicht separat in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Fahrtstrecken werden mit 0,75 Euro je gefahrenem km berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie erforderliche Übernachtungen und Verpflegung werden die Auslagen in tatsächlich entstandener Höhe in Rechnung gestellt und von dem Auftragnehmer nachgewiesen.

  4. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sowie Eintrittsgelder

und vor Ort anfallende Transferkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Verlängerungen der vereinbarten Leistungszeiten stellt der Auftragnehmer je angefangene halbe Stunde in Rechnung. Es gilt der im Vertag vereinbarte Stundensatz. 


  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von 50% des Gesamtpreises mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt der gebuchte Termin erst mit Eingang der Zahlung als für den Auftragnehmer verbindlich. Mithin ist der Auftragnehmer im Falle fehlender fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Maßgeblich ist der Zahlungseingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

 

Wolfgang Berner / VR Bayern Mitte
IBAN: DE65 7216 0818 0001 0087 65
BIC: GENODEF1INP

  1. Vergütungsansprüche des Auftragnehmers sind ohne Abzug fällig innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.

  2. Die Eigentumsübertragung an den Fotos steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Begleichung der Vergütungsansprüche des Auftragnehmers.

 

VI. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Rechtsfolgen

  1. Ansprüche, die durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses entstehen, bestimmen sich nach den nachfolgenden Regelungen.

  2. Dem Auftragnehmer steht im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung ein Schadensersatzanspruch zu. Bei einer
    vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber bis 180 Tage vor dem Ausführungsdatum stehen dem Auftragnehmer 40% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu. Wird der Termin zwischen
    180 und 90 Tagen vor dem Ausführungsdatum abgesagt, werden 60% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
    Bei Stornierungen zwischen 90 und 14 Tagen vorher, sind 80% des vereinbarten Honorars zu entrichten. Bei einer
    Stornierung innerhalb der letzten 14 Tage sind 100% des Honorars zu entrichten. Dem Auftraggeber
    steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, entfällt der Schadensersatzanspruch. 

  3. Sofern der Auftragnehmer das Fotoshooting aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht durchführen kann, entfällt der Vergütungsanspruch.

  4. In Zeiten einer Pandemie kann der Vertrag durch den Auftraggeber nur gekündigt werden, wenn Fotoshootings / Hochzeiten durch den Gesetzgeber ausdrücklich verboten wurden. In Fällen in denen die Teilnehmerzahl an Privatfeiern nur eingeschrängt ist, wird der Auftrag ausgeführt. Falls es dennoch zur Stornierung durch den Auftraggeber kommt, erhält der Auftragnehmer 100% des vereinbarten Honorars.

 

VII. Haftung

  1. Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen und die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht haben, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.

  2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

  3. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, haftet dieser nicht für jegliche dem Auftraggeber daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen. Der Auftragnehmer wird sich in einem solchen Fall um einen Ersatzfotografen bemühen (soweit vom Auftraggeber gewünscht), der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch die Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.

  4. Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in den unter Punkt VII. 3 genannten Fällen zurückerstattet.

  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, welche die Auftraggeber während des Fotoshootings erleiden. Der Auftragnehmer empfiehlt diverse Fotospots, ob sich die Auftraggeber an die empfohlenen Orte begeben möchten, liegt im Ermessen der Auftraggeber. 

  6. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  7. Der Auftragnehmer haftet für Überschreitung vereinbarter Liefertermine nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Unpünktlichkeit oder Verhinderungen, sofern er diese nicht zu vertreten hat.

  9. Beanstandungen, die die vereinbarte Vertragsleistungen betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotografien zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei.

 

VIII. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Zur Durchführung des Vertrages ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet.

  2. Der Auftragnehmer ist zur Vertraulichkeit bezogen auf die ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.

  3. Sämtliche von dem Auftragnehmer zur Erfüllung der vertraglichen Leistung genutzten Dienstleister (wie z.B. Albenhersteller, Fotolabore etc.) werden von dem Auftragnehmer auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.

  4. Bei Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
     

IX. Verpflegung

 

Der Auftraggeber hat für eine Verpflegung in angebrachter Form zu sorgen. Nach Möglichkeit wird der Auftragnehmer analog zu den Hochzeitsgästen versorgt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine Kostenpauschale in Höhe von 90€ erhoben.

X. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, Wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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